Re: Bank-AGB - Geldsperre für schlechte Witze
bank> Kündigen OK - Aber Konto !einfrieren! ??
> Das Geld einfach sperren findet ich grob fahrlässig.
>
> –ghost
Das ist nicht grob fahrlässig, sondern sogar zwingend gefordert.
Findest du im “Geldwäschegesetz” GWG (das heißt wirklich so), offiziell
“Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten”.
Wenn man sich den offiziellen Titel mal reinzieht stellt man fest, dass
durch die falschen Verwendungszweckangaben die Vermutung einer
“schweren Starftat” vorhanden war.
Der Geldwäschebeauftragte wird sich hüten, auch nur die Vermutung
anzustellen, dass es sich bei diesen Angaben Scherze handelt. Der
Geldwäschebeauftragte ist nämlich nach